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BGH, 04.02.2015 - I ZB 118/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 577 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde bei Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 574 Abs. 1 S. 1 Nr. 2; ZPO § 577 Abs. 1 S. 2
Statthaftigkeit einer Rechtsbeschwerde bei Vertretung durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 05.05.2014 - 3 O 158/14
- OLG Karlsruhe, 03.12.2014 - 1 W 103/14
- BGH, 04.02.2015 - I ZB 118/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.03.2002 - IX ZB 18/02
Postulationsfähigkeit bei Einlegung der Rechtsbeschwerde
Auszug aus BGH, 04.02.2015 - I ZB 118/14
Zum einen ist die durch eigenhändiges Schreiben des Beschwerdeführers vom 19. Dezember 2014 erfolgte Beschwerdeeinreichung unwirksam, denn die Rechtsbeschwerde kann wirksam nur durch einen beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt werden (BGH, Beschluss vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, NJW 2002, 2181).
- BGH, 24.03.2015 - VIII ZB 91/14
Weitere Mitwirkung wegen Befangenheit abgelehnter Richter bei eindeutig …
Die Rechtsbeschwerde ist gemäß § 577 Abs. 1 ZPO als unzulässig zu verwerfen, weil sie nicht von einem beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt worden ist (§ 78 Abs. 1 Satz 3 ZPO, vgl. BGH, Beschlüsse vom 21. März 2002 - IX ZB 18/02, ZIP 2002, 1003 unter II 2; vom 4. Februar 2015 - I ZB 118/14, juris Rn. 1).